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05.12.2019
Sehr geehrte Eltern,
hier Informieren wir Sie über das Einschulungsverfahren für Kinder, die im Einschulungskorridor (01. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden).
Demnach können Sie als Erziehungsberechtigte auf der Basis einer Beratung und Empfehlung durch die Grund-
Trotzdem müssen auch diese Kinder am Förderungsprogramm für Vorschüler im Kindergarten und an den Vorkursen Deutsch in der Grundschule verbindlich teilnehmen.
Jedes Kind durchläuft zunächst unverändert das Anmelde-
Wenn Sie als Erziehungsberechtigte die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule im Schuljahr 2020/21 bis spätestens 12. April 2021 schriftlich mit dem Vordruck (Download unter Formulare) mitteilen.
Wenn Kinder dieses Korridors über Defizite im Lern-